ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Begriffserklärungen

„Verkäufer“: Solar Screen International S.A. mit Geschäftssitz in 18 Rue du Commerce, L-3895 Foetz und registriert beim RCS von Luxemburg unter der Nummer B-22286.

„Güter“: Alle vom Verkäufer angebotenen Produkte.

„Dienstleistungen“: Alle vom Verkäufer angebotenen Dienstleistungen – einschließlich aber ohne Einschränkung darauf – Dienstleistungen in Form der Lieferung von Gütern, der Montage von Gütern, der technischen Beratung zu den für die Montage der Güter durch Dritte erforderlichen Materialien, Marketing-Dienstleistungen sowie Schulungen.

„Güter/Dienstleistungen“: Güter und Dienstleistungen gemeinsam.

„Käufer“ Jede Partei, die als Käufer von Gütern und/oder Dienstleistungen des Verkäufers handelt oder die als Subunternehmer oder Händler des Verkäufers handelt und in dieser Rolle Güter/Dienstleistungen erwirbt.

2. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Verkäufer der Güter und/oder Dienstleistungen getätigten Verkäufe an den Käufer. Sie ersetzen alle möglichen zurückliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Eine eventuelle Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers ist faktisch ausgeschlossen. Mit der Annahme und/oder Durchführung einer Bestellung beim Verkäufer akzeptiert der Käufer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und ohne Vorbehalt. Eine Abweichung von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur in Form einer gesonderten und schriftlichen Vereinbarung der Direktion des Verkäufers möglich.

Eine eventuelle Nichtigkeit der einen oder anderen Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat auf keinen Fall die Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die Parteien werden in diesem Falle alles daran setzen, dass eine eventuell nichtige Bestimmung durch eine entsprechende und gültige Bestimmung ersetzt wird.

3. Preis, Rechnungserstellung und Zahlung

Die angegebenen und angezeigten Preise sind Nettobeträge in Euro. Alle Zölle, Steuern oder Gebühren gehen zu Lasten des Käufers, ebenso wie eventuelle Versand- oder Transportgebühren. Jede Rechnung wird an die auf dem Bestellschein angegebene Adresse gesandt. Jede Rechnung wird bei Fehlen eines schriftlichen Widerspruchs als akzeptiert erachtet und ist 15 Tage nach Rechnungsversand endgültig. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 15 Tagen netto am Gesellschaftssitz des Verkäufers zahlbar. Die Agenten, Handelsvertreter, Subunternehmer oder anderen Vertreter des Verkäufers sind nicht berechtigt, die Begleichungen von Rechnungen entgegen zu nehmen.

Eine unvollständige oder beanstandete Lieferung berechtigt den Käufer nicht, seine Zahlungen aufzuschieben. Ist die Zahlung zum Fälligkeitstermin der Rechnung nicht erfolgt, werden folgende Positionen von Rechts wegen und ohne Einhaltung einer Frist einforderbar:

  • sämtliche Beträge aller anderen Rechnungen, auch von Rechnungen, die noch nicht fällig sind
  • sämtliche Beträge, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch nicht gezahlt wurden, führen von Rechts wegen und ohne vorherige Benachrichtigung zur Zahlung einer Strafe in Höhe eines monatlichen Zinses (jeder angebrochene Monat wird als vollständiger Monat erachtet), der dem von der Europäischen Zentralbank bei ihrer jüngsten Kapitalrefinanzierungsoperation angewandten Satz gleich ist zuzüglich 10 Prozentpunkte
  • eine pauschale Entschädigung für Inkassogebühren in Höhe von 40 Euro sowie die Aussetzung aller laufenden Bestellungen,

unbeschadet der Möglichkeit des Verkäufers, sich die Kosten eines möglichen Gerichtsverfahrens erstatten zu lassen.

Diese Strafen beeinträchtigen nicht die Einforderbarkeit der Schuld und erfordern nicht den Rückruf des/der betreffenden Gutes/Güter.

4. Bestellung und Lieferung der Güter/Dienstleistungen

4.1 Bestellung

Alle Preisangebote für Güter/Dienstleistungen gelten nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab deren Versand in schriftlicher Form an den Käufer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Mit Unterzeichnung des Angebots oder des Bestellformulars verpflichtet sich der Käufer endgültig und unwiderruflich zur Bestellung. An der Bestellung vorgenommene Änderungen oder Stornierungen auf Wunsch des Käufers werden erst nach schriftlicher Einverständniserklärung des Verkäufers wirksam. Alle Kosten, die sich aus derartigen Änderungen oder / Stornierungen oder Stornierungen ergeben, sind vom Käufer zu tragen.

Der Verkäufer hat das Recht, für jede Bestellung eine Anzahlung zu verlangen oder die vollständige Bezahlung des Gesamtbetrages einzufordern. In einem solchen Fall wird die Bestellung erst gültig und ausgeführt, wenn der entsprechende Betrag der Anzahlung bzw. der Gesamtsumme eingegangen ist. Die Zahlung der geforderten Anzahlung oder der Summe gilt auf jeden Fall als Annahme des Angebots bzw. Bestätigung des Bestellscheins.

Wenn die Bestellung der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten, einer gesetzlichen oder regulatorischen Bestimmung widerspricht oder wenn der Käufer seinen Pflichten gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bestellung vollständig oder teilweise zu stornieren , ohne seinen Anspruch auf die bereits getätigte Anzahlung oder des bereits gezahlten Gesamtbetrages zu verlieren. Im Falle einer technischen Weiterentwicklung der Güter/Dienstleistungen oder der wirtschaftlichen Bedingungen behält sich der Verkäufer auch das Recht vor, bei einer Ausführung einer Bestellung jederzeit Änderungen oder Ergänzungen an den Eigenschaften der Güter/Dienstleistungen vorzunehmen. Der Verkäufer sichert jedoch im Falle einer möglichen Änderung einer Eigenschaft vergleichbare Funktionalität und Leistungen der Güter/Dienstleistungen zu.

4.2 Lieferung / Bereitstellung

Der Verkäufer teilt nach der Auftragsbestätigung des Käufers das Datum oder die Frist für die Lieferung bzw. Bereitstellung und die Ausführung mit. Die Daten und Fristen haben informativen Charakter und sind für den Verkäufer nicht bindend, sofern nicht schriftlich und ausdrücklich anders vereinbart. Jegliche Überschreitung dieses Datums bzw. der Frist kann auf keinen Fall zu einer Strafe, zu Schadenersatzforderungen oder zu einer Stornierung der Bestellung führen.

Sofern kein anderer Lieferort zwischen den Parteien vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung ab Werk / Ex Works („EXW“ - Incoterms 2011), d. h. Foetz (Luxemburg). Jeglicher Transport bzw. jegliche Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lieferungen, Bereitstellungen oder Ausführungen in Teilen durchzuführen und entsprechende Teilrechnungen auszustellen.

Der Käufer ist gehalten, eine Lieferung, einen Empfang oder eine effektive Ausführung der Güter/Dienstleistungen zuzulassen. Der Käufer trägt von Rechts wegen und ohne Vorankündigung die Kosten und die Gefahr aller Güter, die zum vereinbarten Datum nicht definitiv von ihm oder einer von ihm damit beauftragten Person angenommen werden, bzw. von Dienstleistungen, die nicht ausgeführt werden können, unabhängig davon, wo die Güter sich befinden, und unabhängig davon wo sich der Ort befindet, an dem die Dienstleistungen ausgeführt werden sollen, einschließlich des Werks des Verkäufers, seiner Beauftragten/Subunternehmer. Alle Gebühren (Transportgebühren, Lagergebühren und andere), die sich daraus ergeben, werden von Rechts wegen und ohne Vorankündigung dem Käufer ab dem vereinbarten (Anfangs-) Datum in Rechnung gestellt. Die Tatsache, dass die Güter nicht endgültig abgeholt oder angenommen werden bzw. die Tatsache, dass die Ausführung der Dienstleistungen zum (Anfangs-) Datum nicht zugelassen wurde, führt zu keinerlei Beeinträchtigung bezüglich der Fälligkeit des vereinbarten Preises.

4.3 Eigentumsvorbehalt Die Güter bleiben (selbst wenn sie für die Ausführung von Dienstleistungen geliefert wurden) im Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer die betreffende(n) Rechnung(en) vollumfänglich beglichen hat, unabhängig vom Gefahrenübergang. Der Käufer verpflichtet sich, die Rechte des Verkäufers gegenüber Dritten zu respektieren und die Güter nicht vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu veräußern, verändern oder einzuarbeiten, sofern nicht schriftlich vom Verkäufer genehmigt. Im Falle eines Weiterverkaufs dieser Güter durch den Verkäufer an Dritte vor vollständiger Bezahlung der betreffenden Rechnung(en) und in welcher Form dies auch geschehen mag, gilt die Forderung des Käufers als an den Verkäufer abgetreten (Gesetz des Großherzogtums Luxemburg vom 31. März 2000 bezüglich der Wirkung von Eigentumsvorbehaltsklauseln in Verkaufsverträgen und zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Handelsgesetzes).

5. Garantie Die Inbesitznahme/Ausführung der Güter/Dienstleistungen deckt alle sichtbaren Schäden gegenüber dem Verkäufer ab. Der Käufer ist wiederum gehalten, die Menge/die Qualität/den ordnungsgemäßen Zustand bei Lieferung der Güter zu prüfen. Wird bei Lieferung keinerlei schriftliche Beanstandung zu diesem Thema erstellt, so wird die Lieferung als ordnungsgemäß ausgeführt betrachtet.

Die allgemeinen Garantie- und Haftungsbedingungen sind auf formlose Anfrage hin erhältlich. Sie werden jährlich an die Änderungen der von den Herstellern gewährten Garantieleistungen oder bei Aufnahme neuer Referenzen in das Sortiment aktualisiert.

Die Gewährleistung bezüglich der Folien für Verglasungen gilt, wenn (i) die Folie tatsächlich von einem vom Verkäufer anerkannten Folierer aufgebracht wurde, (ii) der Folierer entsprechend den Bedürfnissen des Endkunden der Folie die richtige Wahl für die Folie getroffen und deren Anwendungsbedingungen beachtet hat, insbesondere bei Folien für den Außenbereich, (iii) der Endanwender die Wartungsempfehlungen (Häufigkeit) für die Folien beachtet hat, vor allem bei Folien für den Außenbereich, (iv) die Reklamation begründet ist und die Mangelhaftigheit der Folie darlegt, (v) die Mangelhaftigkeit während der Gewährleistungszeit, die mit dem Datum der Anbringung beginnt, festgestellt wird und (vi) das vom Folierer ausgefüllte Garantiezertifikat innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Anbringung an den Verkäufer versandt wurde.

Die Gewährleistung bezüglich der Folien für Rollos gilt, wenn (i) die Rollo-Folie tatsächlich von einem vom Verkäufer anerkannten Folierer aufgebracht wurde, (ii) der Folierer entsprechend den Bedürfnissen des Endanwenders und den Anwendungsbedingungen der Folie die richtige Wahl für die Rolle und das System getroffen hat, (iii) der Endanwender bei der Wartung der Rollen die Empfehlungen für die Rollen beachtet hat, (iv) die Reklamation begründet ist und die Mangelhaftigheit der Folie darlegt, (v) die Mangelhaftigkeit während der Gewährleistungszeit, die mit dem Datum der Anbringung beginnt, festgestellt wird und (vi) das vom Folierer ausgefüllte Garantiezertifikat innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Anbringung an den Verkäufer versandt wurde.

Für die übrigen Produkte gilt, dass der Verkäufer nur dann eine gewerbliche Garantie auf alle eventuellen Schäden, die sich ereignen können, bietet, wenn der Käufer den betreffenden Mangel per Einschreiben innerhalb von 30 Tagen ab Feststellung des betreffenden Mangels angezeigt hat, dieser hinreichend belegt wird und die Güter nicht zwischenzeitlich veräußert, verändert oder eingearbeitet worden sind. Nach dieser Frist von 30 Tagen wird keine Beanstandung anerkannt. Der Käufer ist gehalten, nach einer gültigen Anzeige eines Mangels dem Verkäufer die Möglichkeit zu bieten, das Problem zu untersuchen und die angemessenste Lösung zu bieten. Hierbei hat der Verkäufer die Möglichkeit, zwischen einer Reparatur und/oder einem Austausch (ggf. durch ein vergleichbares Produkt, nach technischen Veränderungen) zu wählen. Die Güter werden vom Verkäufer nur dann zurückgenommen und ihr Preis wird nur dann erstattet, wenn eine Reparatur oder ein Austausch nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall hat der Käufer keinerlei Anrecht auf eine über den Kaufpreis des Gutes hinausgehende Entschädigung.

Jeder Antrag auf Entschädigung oder Garantieleistung erlischt auf jeden Fall, wenn (i) die Güter in anderer Weise verwendet wurden als in den Anleitungen des Verkäufers angegeben oder wenn sie nicht sorgfältig verwendet wurden oder (ii) wenn die Güter nach der Montage durch höhere Gewalt oder durch den Käufer, seine Angestellten oder seine Beauftragten beschädigt wurden.

6. Recht an geistigem Eigentum

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt bei der Ausführung einer Bestellung von Gütern/Dienstleistungen und bei der physischen Übergabe der Güter/Dienstleistungen im Rahmen einer Bestellung keinerlei Übertragung des Rechts an geistigem Eigentum. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat der Käufer keinerlei Recht, selbst die Güter oder Teile der Güter zu kopieren oder sie in irgendeiner Weise zu reproduzieren oder sich im Rahmen der Kommunikation oder Werbung auf irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum zu berufen (z.B. Markenrecht). Diese befinden sich ausschließlich im Eigentum des Verkäufers. Die Zeichnungen, Pläne und Logos, die im Rahmen der Ausführung der Bestellung erzeugt worden sind oder noch werden, bleiben zu jedem Zeitpunkt geistiges Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, sie ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung des Verkäufers zu veräußern, zu kopieren, zu reproduzieren oder an Dritte zu übermitteln oder diesen zu kommunizieren.

7. Haftung

Der Verkäufer haftet für keinerlei Schäden, die eventuell dem Käufer oder einem Dritten infolge eines Ausfalls oder einer Fehlfunktion der Güter oder aufgrund einer fehlerhaften Umsetzung der Dienstleistungen und deren Funktionsweise nach der Inbetriebnahme entstehen. Er haftet auch nicht für Schäden, die durch verspätete, unrichtige oder unvollständige Lieferungen, Bereitstellungen oder Ausführungen der Güter/Dienstleistungen oder aufgrund fehlerhafter Masse, Pläne, Zeichnungen oder technischer Daten, die vom Architekten oder einem vom Käufer benannten Dritten verursacht werden, außer es handelt sich um grobes Verschulden oder um grobe Fahrlässigkeit in der Arbeit des Verkäufers, seines Personals oder seiner Bediensteten.

Der Verkäufer haftet auf keinen Fall – in welcher Weise auch immer – für indirekte Schäden, Folgeschäden oder immaterielle Schäden durch Arbeitsunterbrechung. Im Falle einer Haftung für direkte Schäden kann die Entschädigung niemals den Preis der Güter/Dienstleistungen überschreiten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Untersuchung solarer Aspekte und thermischer Risiken, die der Verkäufer lediglich zu informativen Zwecken für den Käufer durchführt.

8. Untervergabe

Der Verkäufer ist berechtigt, Subunternehmer für die Lieferung, Montage oder die Inbetriebnahme der Güter/Dienstleistungen hinzuzuziehen und dies u. a. nach den entsprechenden Normen, Bedingungen und Richtlinien.

9. Höhere Gewalt

Jede Bestellung von Gütern/Dienstleistungen kann vom Verkäufer unverzüglich nach einfacher schriftlicher Benachrichtigung und ohne Entschädigung storniert werden, wenn die Ausführung der Bestellung aufgrund einer durch höhere Gewalt bedingten Situation verzögert werden kann, die nach Annahme der Bestellung eintritt und zwar in folgenden Fällen (aber nicht nur diesen): Arbeitskampf, Naturkatastrophe, Brand, Mobilmachung, Requirierung, Embargo, Devisentransferstopp, Aufruhr, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Nachschubprobleme, Beschränkung der Beschäftigung und der Energie sowie jede andere Art von Ereignis, auf das der Verkäufer keinen Einfluss hat. Als Fälle höherer Gewalt werden auch erachtet: Die (vorübergehende) Geschäftsaufgabe oder Produktionsaufgabe des Herstellers von (Teilen von) Gütern sowie die Auswirkung gesetzlicher, regulatorischer oder anderer Bestimmungen, die zur Folge haben, dass bestimmte (Teile von) Gütern/Dienstleistungen nicht mehr produziert oder angeboten werden können.

10. Mitteilungen

Alle Mitteilungen zwischen Käufer und Verkäufer erfolgen schriftlich an die auf der Auftragsbestätigung angegebene Adresse.

11. Änderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung während der Ausführung der Bestellung gibt der Verkäufer dem Käufer den geänderten Text zur Kenntnis. Erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach Benachrichtigung über den geänderten Text keinerlei schriftlicher Widerspruch, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer den geänderten Text akzeptiert hat, so dass der geänderte Text ihm gegenüber während der Dauer der laufenden Bestellung geltend gemacht werden kann.

12. Personenbezogene Daten

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist der Verkäufer verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten des Käufers zu sammeln und zu verarbeiten. Diese Verarbeitungen erfolgen gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie insbesondere entsprechend Verordnung (EU) 2016/67 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (genannt „DSGVO“). Die Modalitäten für die Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte, die dem Käufer diesbezüglich zustehen, können in den Hinweisen für die Anwender des Verkäufers eingesehen werden, die an folgender Adresse abgerufen werden können: https://www.solarscreen.eu/de/privacy

13. Zuständige Gerichtsbarkeit – anwendbares Recht

Die Bestellung des Käufers bezüglich der Güter/Dienstleistungen und die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich luxemburgischem Recht.

Jede Streitigkeit bezüglich eines Kaufs oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt ausschließlich den zuständigen Gerichten in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg).